Undurchsichtiger Datenschutz?!

9. März 2017 um 12:09 von

DSC_0196BDSG, EU-DSGVO, DSAnpUG-EU, ABDSG, BDSG-(K)E, MsbG?! Alles klar, oder nicht?!

Klar ist jedenfalls, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 in jedem Mitgliedstaat gilt und wegen ihrer unmittelbaren Anwendbarkeit die nationalstaatlichen Regelungen verdrängt. Allerdings sind Spielräume verblieben, die der deutsche Gesetzgeber zu nutzen bemüht ist; unter anderem zu Gunsten der deutschen Wirtschaft.

Die beiden Entwürfe eines neuen Datenschutzgesetzes, die das Bundesministerium des Inneren (BMI) vorgelegt hat, sind bislang jedoch auf erhebliche Kritik gestoßen. Alles in allem wird auch der zweite, am 1. Februar 2017 vom Bundeskabinett verabschiedete  Entwurf (Pressemeldung der Bundesregierung) als (zu) komplex und wenig übersichtlich kritisiert.

Ebenso wird an der einen oder anderen Stelle die Europarechtskonformität bezweifelt. Gleiches gilt für die Datenschutzregelungen, die sich im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) finden. Diese wären nur dann mit dem europäischen Recht vereinbar, wenn sie als „spezifische Bestimmungen“ im Sinne des Art.6 EU-DSGVO verstanden werden.

Das Zusammenspiel von fehlender Anwenderfreundlichkeit mit latenter Europarechtswidrigkeit macht den Umgang mit den deutschen Datenschutzbestimmungen für jedes Unternehmen äußerst schwierig und stellt eine potentielle Gefahr dar. Angesichts der Tatsache, dass bei Rechtsverstößen erhebliche Konsequenzen – insbesondere durch empfindliche Bußgelder –  drohen, ist besondere Vorsicht geboten.

Wir dürfen gespannt sein, was am Ende (tatsächlich) auf uns zukommt. Wer bis dahin nicht den Überblick verlieren möchte, kann versuchen, mit Hilfe von unzähligen Internetseiten auf dem Laufenden zu bleiben oder sich bei konkreten Fragen Rat suchen.

Los geht’s!

3. Januar 2017 um 12:59 von

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Frohe Weihnachten wünschen wir all unseren Leserinnen und Lesern

23. Dezember 2016 um 16:38 von

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In eigner Sache: Höch und Partner auch bei Facebook

29. November 2016 um 12:55 von

DSC_2487-1Liebe Mandantinnen und Mandanten,

liebe Freundinnen und Freunde der Kanzlei,

 

wir freuen uns, Ihnen den Start unserer Facebook-Seite bekannt geben zu können. Verfolgen Sie unsere Tätigkeiten und nehmen gern daran teil.

 

https://www.facebook.com/H%C3%B6ch-und-Partner-Rechtsanw%C3%A4lte-1017006021761429/

 

In eigener Sache: JUVE benennnt Höch und Partner als hoch spezialisierte Energierechtsboutique

15. November 2016 um 13:26 von

JUVE 16-17Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder als eine der renommierten Kanzleien im Energiewirtschaftsrecht in das JUVE-Handbuch 2016/2017 aufgenommen worden zu sein. Wir bedanken uns bei unseren Mandanten für die Unterstützung und die Bereitschaft, gegenüber der JUVE-Redaktion unsere Expertise und unsere professionelle Arbeitsweise zu loben. Wir versprechen Ihnen, dass dies so bleibt.