Ausnahmen von der Haftung des Netzbetreibers nach dem ProdHaftG

10. Februar 2020 um 16:59 von

Ausnahmen von der Haftung des Netzbetreibers nach dem ProdHaftG

Keine Verantwortlichkeit für Unregelmäßigkeiten durch »besondere Umstände«
– von RA Marc-Stefan Göge, LL.M. und RA Raphael Seiler, Dortmund –

Aufsatz in: Versorgungswirtschaft, Monatszeitschrift für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke sowie kommunale Unternehmen, 2/2020, Link

Die Frage, wer für Überspannungsschäden an elektronischen Geräten von Netzkunden haftet, hängt davon ab, aus welchem Verantwortungsbereich die Störung stammt. Rührt die Unregelmäßigkeit aus der Sphäre des Netzbetreibers, greift regelmäßig das Produkthaftungsgesetz. Was aber gilt, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, auf die der Netzbetreiber keinen Einfluss hatte?
Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Ausnahmen von der Anwendbarkeit des ProdHaftG auf Fallkonstellationen, in denen mit der Folge einer Überspannung von außen auf die Betriebsmittel des Netzbetreibers eingewirkt wird, ohne dass die Betriebsmittel zuvor einen Defekt aufwiesen und der Netzbetreiber die Möglichkeit der Verhinderung des Schadensereignisses gehabt hätte.

Link

Praktische Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für Energieversorger | Informations- und Diskussionsveranstaltung in Dortmund

31. Januar 2020 um 11:25 von

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erwarten u. a. Stadtwerke, Contractoren, Energieversorger und Fernwärmeversorgungsunternehmen neue Pflichten und Herausforderungen, die es ab dem Jahr 2021 zu bewältigen gilt – sei es interner organisatorischer Natur oder aber gegenüber den Abnehmern (Endkunden) von Brennstoffen für die Wärmeerzeugung bzw. von Nah- und Fernwärme. Auch wenn das Gesetz erst im Frühjahr 2020 erneut verabschiedet werden soll, gibt der Gesetzestext in seiner aktuellen Fassung bereits weitreichenden Auswertungsbedarf und wirft viele Fragen zur Umsetzung der Anforderungen an eine neue CO2-Bepreisung in den betroffenen Unternehmen auf.

Daher bieten die Rechtsanwälte von Höch und Partner sowie die Berater der nymoen|strategieberatung im Rahmen einer Veranstaltung die Möglichkeit, offene Fragestellungen mit Experten zu diskutieren und die politische sowie rechtliche Ausgestaltung des Gesetzes zu verstehen. Die praxisnahe Umsetzung einer CO2-Bepreisung von Brenn- und Heizstoffen für Unternehmen steht dabei im Fokus der Veranstaltung.

Praktische Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für Energieversorger: Flyer

Wann: 04.03.2020, 13:30 bis 17:00 Uhr

Wo: Deutsches Fußballmuseum, Platz der Deutschen Einheit 1, 44137 Dortmund

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne hier oder per E-Mail an off-peak@hoech-partner.de an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Chancen und Grenzen des „Partizipationsbooms“

19. November 2019 um 12:02 von

Einmal mehr hat sich unser Kooperationspartner Hitschfeld
Büro für strategische Beratung GmbH
mit den Chancen und Grenzen von Bürgerbeteiligung auseinandergesetzt. Eine Zusammenfassung von Uwe Hitschfeld:

„Mehr Formen der politischen Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern haben sich heute fast alle politischen Akteure auf die Fahnen geschrieben. Die Bandbreite der befürworteten Verfahren und Gegenstände ist dabei sehr groß.

Aber führen die viele Beteiligungsformen der modernen Demokratie wirklich zu mehr Vertrauen? Gemeinsam mit Prof. Dr. Astrid Lorenz und Prof. Dr. Christian Hoffmann (beide Universität Leipzig) stellt sich Uwe Hitschfeld diese Frage in seinem Beitrag für die EnBW-Stiftung Energie & Klimaschutz.

Ihr Gastbeitrag „Chancen und Grenzen der Ausweitung von Angeboten politischer Partizipation in Deutschland“ ist Teil der demnächst bei Springer VS erscheinenden Buchveröffentlichung „Partizipation für alle und alles? – Fallstricke, Grenzen und Möglichkeiten“. Vorab zugänglich ist der Beitrag über die Plattform der Stiftung Energie & Klimaschutz.“

Link: Chancen und Grenzen der Ausweitung von Angeboten politischer Partizipation in Deutschland

JUVE Handbuch 2019/2020

28. Oktober 2019 um 13:21 von

Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder mit unseren Standorten in Dortmund und Berlin als eine der renommierten Kanzleien im Energiewirtschaftsrecht in das JUVE-Handbuch 2019/2020 aufgenommen worden zu sein. Wir bedanken uns bei unseren Mandanten und auch Kollegen für die Unterstützung und die Bereitschaft, gegenüber der JUVE-Redaktion unsere Expertise und unsere Arbeitsweise hervorzuheben. Wir werden alles daran setzen, das Leistungsniveau zu halten und weiter zu steigern.

Bundeskabinett beschließt Gebäudeenergiegesetz (GEG)

24. Oktober 2019 um 10:14 von

Am 23.10.2019 hat das Bundeskabinett nunmehr das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.

Eines der wesentlichen Ziele des Gesetzes ist es, den bisherigen Rechtsrahmen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Unter anderem werden die Bestimmungen über die Gebäudeeffizienz  und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien in einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst. Darüber hinaus soll über das „Modellgebäudeverfahren“ ein Nachweisverfahren ermöglicht werden, das ohne Berechnungen auskommt.

Ferner sollen neben der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden auch Eckpunkte aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt werden. Dies betrifft unter anderem auch die diskutierten Regelungen zum befristeten Einbau von Ölheizungen.

Schließlich enthält das Gesetz Fördertatbestände für energetisch besonders hochwertige Neubau- und Sanierungsvorhaben, speziell auch beim Heizungstausch.