Last Minute – Registrierung im Marktstammdatenregister

11. Januar 2021 um 17:15 von

Gemäß § 23 Abs.1 MaStRV werden Ansprüche auf Zahlungen von Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Ansprüche auf Zahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz erst fällig, wenn die Betreiber die Einheiten registriert haben. Entsprechendes gilt für Abschlagszahlungen. Für Anlagen, die vor dem 01.02.2019 in Betrieb genommen wurden, gilt allerdings gemäß § 25 Abs.6 MaStRV seit dem Start des Webportals am 31.01.2019 eine Übergangsfrist von 24 Monaten. Diese Frist läuft nun endgültig zum 31.01.2021 ab.

Vor diesem Hintergrund ist die schnellstmögliche Registrierung geboten, will man nicht die (rechtzeitige) Auszahlung einer sonst grundsätzlich zustehenden Förderung riskieren. Die Bundesnetzagentur weist auf der Seite des Marktstammdatenregisters ausdrücklich darauf hin, dass es derzeit aufgrund einer erhöhten Nachfrage im Register  zu einer verzögerten Bearbeitung von Meldungen kommen kann. Für den Zeitraum bis zur (verzögerten) Registrierung sind die Netzbetreiber gehalten, die Zahlung für (noch) nicht registrierte Anlagen zurückzuhalten. Allerdings sollen die zurückgehaltenen Zahlungen nachgezahlt werden, sobald die Anlagen registriert wurden.

 

Stellenanzeige – Wir suchen Verstärkung!

18. September 2020 um 16:30 von

Auf der Suche nach Normalität?!

Die Chancen, einen guten Job als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt zu ergattern, stehen derzeit gut wie selten zuvor. Wer die Wahl hat, hat aber bekanntlich auch die Qual. Was ist mir überhaupt wichtig, welcher Rechtsbereich macht mir wohl dauerhaft Spaß, arbeite ich lieber forensisch oder wissenschaftlich, wie viel Geld will ich verdienen, wie sieht meine optimale Work-Life-Balance aus, und wo würde ich am liebsten arbeiten?

Wir können Ihnen diese Fragen natürlich nicht beantworten, wir können Ihnen aber eine Position anbieten, die Ihre Erwartungen erfüllen wird. Höch und Partner Rechtsanwälte mbB als spezialisierte Energierechtskanzlei ist in einem der spannendsten und zukunftsträchtigsten Rechtsbereiche tätig. Die ökonomischen und technischen Berührungspunkte, die Energiewende und andere politische Neuausrichtungen sorgen dafür, dass es nie langweilig wird. Zahlreiche Gesetzesnovellen fordern uns, unsere Mandanten sowohl forensisch als auch außergerichtlich zu beraten. Das Spektrum reicht von Verfahren vor den Amtsgerichten bis zur Vertretung in energiewirtschaftlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgerichtshof, von der Begleitung in der Projektentwicklung über die Erstellung von Gutachten u.v.m. bis hin zur rechtpolitischen Beratung unserer vorwiegend großen und mittelständischen Mandanten. Durch unsere Expertise in diesem Rechtsgebiet haben wir uns im Markt nachhaltig positioniert und zählen zu den im JUVE-Handbuch empfohlenen Kanzleien im Energierecht. Mit unseren Standorten in Dortmund und Berlin sind wir für unsere bundesweite Tätigkeit auch örtlich bestens aufgestellt.

Da wir weiter wachsen wollen, suchen wir Verstärkung für unser Team in Berlin und in Dortmund. Mit einer gesunden Mischung aus Arbeit und Freizeit bei leistungsgerechter Bezahlung lassen sich die Vorteile und Reize beider Städte genießen; leben und arbeiten lässt es sich hier wie dort wunderbar. Wir suchen nichts Extravagantes, sondern Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte (m/w/d) mit Bodenhaftung und kreativen Ideen, die gerne in einem innovativen Wirtschaftsfeld arbeiten möchten. Energiewirtschaftliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Näheres zu unserem Kanzleiprofil und unserer Arbeitsphilosophie erfahren Sie auf unserer Homepage www.hoech-partner.de.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

 

Dann richten Sie Ihre Bewerbung – gerne per E-Mail – bitte an:

 

Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

z.H. RA Marc-Stefan Göge, LL.M.

Wittekindstraße 30 ∙ 44139 Dortmund

E-Mail: bewerbung@hoech-partner.de

 

 

Ausnahmen von der Haftung des Netzbetreibers nach dem ProdHaftG

10. Februar 2020 um 16:59 von

Ausnahmen von der Haftung des Netzbetreibers nach dem ProdHaftG

Keine Verantwortlichkeit für Unregelmäßigkeiten durch »besondere Umstände«
– von RA Marc-Stefan Göge, LL.M. und RA Raphael Seiler, Dortmund –

Aufsatz in: Versorgungswirtschaft, Monatszeitschrift für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke sowie kommunale Unternehmen, 2/2020, Link

Die Frage, wer für Überspannungsschäden an elektronischen Geräten von Netzkunden haftet, hängt davon ab, aus welchem Verantwortungsbereich die Störung stammt. Rührt die Unregelmäßigkeit aus der Sphäre des Netzbetreibers, greift regelmäßig das Produkthaftungsgesetz. Was aber gilt, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, auf die der Netzbetreiber keinen Einfluss hatte?
Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die Ausnahmen von der Anwendbarkeit des ProdHaftG auf Fallkonstellationen, in denen mit der Folge einer Überspannung von außen auf die Betriebsmittel des Netzbetreibers eingewirkt wird, ohne dass die Betriebsmittel zuvor einen Defekt aufwiesen und der Netzbetreiber die Möglichkeit der Verhinderung des Schadensereignisses gehabt hätte.

Link

Praktische Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für Energieversorger | Informations- und Diskussionsveranstaltung in Dortmund

31. Januar 2020 um 11:25 von

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erwarten u. a. Stadtwerke, Contractoren, Energieversorger und Fernwärmeversorgungsunternehmen neue Pflichten und Herausforderungen, die es ab dem Jahr 2021 zu bewältigen gilt – sei es interner organisatorischer Natur oder aber gegenüber den Abnehmern (Endkunden) von Brennstoffen für die Wärmeerzeugung bzw. von Nah- und Fernwärme. Auch wenn das Gesetz erst im Frühjahr 2020 erneut verabschiedet werden soll, gibt der Gesetzestext in seiner aktuellen Fassung bereits weitreichenden Auswertungsbedarf und wirft viele Fragen zur Umsetzung der Anforderungen an eine neue CO2-Bepreisung in den betroffenen Unternehmen auf.

Daher bieten die Rechtsanwälte von Höch und Partner sowie die Berater der nymoen|strategieberatung im Rahmen einer Veranstaltung die Möglichkeit, offene Fragestellungen mit Experten zu diskutieren und die politische sowie rechtliche Ausgestaltung des Gesetzes zu verstehen. Die praxisnahe Umsetzung einer CO2-Bepreisung von Brenn- und Heizstoffen für Unternehmen steht dabei im Fokus der Veranstaltung.

Praktische Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes für Energieversorger: Flyer

Wann: 04.03.2020, 13:30 bis 17:00 Uhr

Wo: Deutsches Fußballmuseum, Platz der Deutschen Einheit 1, 44137 Dortmund

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne hier oder per E-Mail an off-peak@hoech-partner.de an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Chancen und Grenzen des „Partizipationsbooms“

19. November 2019 um 12:02 von

Einmal mehr hat sich unser Kooperationspartner Hitschfeld
Büro für strategische Beratung GmbH
mit den Chancen und Grenzen von Bürgerbeteiligung auseinandergesetzt. Eine Zusammenfassung von Uwe Hitschfeld:

„Mehr Formen der politischen Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern haben sich heute fast alle politischen Akteure auf die Fahnen geschrieben. Die Bandbreite der befürworteten Verfahren und Gegenstände ist dabei sehr groß.

Aber führen die viele Beteiligungsformen der modernen Demokratie wirklich zu mehr Vertrauen? Gemeinsam mit Prof. Dr. Astrid Lorenz und Prof. Dr. Christian Hoffmann (beide Universität Leipzig) stellt sich Uwe Hitschfeld diese Frage in seinem Beitrag für die EnBW-Stiftung Energie & Klimaschutz.

Ihr Gastbeitrag „Chancen und Grenzen der Ausweitung von Angeboten politischer Partizipation in Deutschland“ ist Teil der demnächst bei Springer VS erscheinenden Buchveröffentlichung „Partizipation für alle und alles? – Fallstricke, Grenzen und Möglichkeiten“. Vorab zugänglich ist der Beitrag über die Plattform der Stiftung Energie & Klimaschutz.“

Link: Chancen und Grenzen der Ausweitung von Angeboten politischer Partizipation in Deutschland