Energieversorgungsvertrag mit Sonderkunden
Prof. Dr. Lange setzt sich im Juli-Heft der RdE mit der ergänzenden Vertragsauslegung im Falle unwirksamer Preisänderungsklauseln nach der Rechtsprechung des BGH und des EuGH auseinander. Die zwei letzten Sätze seines Fazits fassen die Lage so zutreffend zugespitzt zusammen, dass sie hier zitiert werden sollen:
„Am Ende verheddert sich der VIII. Zivilsenat heillos zwischen seinen zu hohen Anforderungen an die Preisänderungsklauseln, seinen kaum überzeugenden Reparaturbemühungen auf der Rechtsfolgenseite und dem Gebot der Europarechtskonformität seiner Rechtsprechung. Die Versorgungsunternehmen bleiben in ihrem Dilemma zwischen rechtlich unsicheren Preisanspassungsklauseln und schwankenden Bezugskosten gefangen, aus dem nur die Lösung der jährlichen neu abzuschließenden Kettenverträge herauszuhelfen schient, was am Ende die Dinge aber weiter verteuert.“(Lange, RdE 2013, 249 ff.)