Höch und Partner zählt erneut zu den besten Kanzleien

26. September 2017 um 18:35 von

hoechpartner_FINALWir freuen uns, dass wir auch dieses Jahr wieder in der Focus-Spezialausgabe „Das ist Ihr Recht!“ (Okt./Nov. 2017) als eine von Deutschlands Top-Wirtschaftskanzleien im Energierecht geführt werden. Wir bedanken uns bei allen, die uns so positiv bewertet haben.

TelDaFax-Forderung auf Debitos versteigert

8. September 2017 um 12:09 von

hand-517114_1280Kaum ein Netzbetreiber ist von Forderungsanfechtungen im Rahmen der TelDaFax-Insolvenzen verschont geblieben. Nach Zahlung der ausgeurteilten oder im Vergleichswege vereinbarten Beträge leben die Forderungen des Anfechtungsgegners insoweit wieder auf und können zur Tabelle angemeldet werden. Informierten Kreisen zufolge ist eine solche Forderung nach Insolvenzanfechtung jüngst auf der Forderungsbörse Debitos erfolgreich versteigert worden. Dem schnellen Liquiditätszufluss steht dabei naturgemäß ein Abschlag auf die zu erwartende Insolvenzquote gegenüber.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen im Rahmen der TelDaFax-Insolvenz gehen derweil weiter. Aktuelles Thema ist insbesondere die Abrechnung von Mehr-/Mindermengen.

Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care-Energy AG eröffnet

22. August 2017 um 11:36 von

PressemeldungAm 16.08.2017 um 15:30 Uhr ist durch das zuständige Amtsgericht Bremen als Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Care-Energy AG eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm aus Bremen bestellt. Einzelheiten zum weiteren Verfahren ergeben sich aus dem Eröffnungsbeschluss.

Es ist so weit! – Mitnutzungen öffentlicher Versorgungsnetze (§ 77d Abs. 4 TKG)

19. Juli 2017 um 13:00 von

Netzwerkkabel

Es ist so weit!

Die Bundesnetzagentur (Az.: BK11-17-002) hat am 17.07.2017 ihre erste Entscheidung in einem Streitbeilegungsverfahren gemäß §§ 77n Abs. 5, 134a TKG getroffen. Nach dem veröffentlichten Tenor der Entscheidung hätte die Gemeinde bei der Erschließung eines Neubaugebietes die Mitverlegung von Glasfaserkabeln dritter Unternehmen dulden und koordinieren müssen. Die dritten TK-Unternehmen sind jedoch zumindest zu einer teilweisen Kostentragung für die Mitverlegung verpflichtet, allerdings nur in dem Umfang, wie er bei sofortiger Verlegung entstanden wäre.

 

Ursprünglicher Beitrag:

Gemäß § 77d Abs. 1 TKG können Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze bei den Eigentümern oder Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze die Mitnutzung der passiven Netzinfrastrukturen der öffentlichen Versorgungsnetze für den Einbau von Komponenten digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze beantragen. Wir berichteten zum DigiNetz-Gesetz: „DigiNetz-Gesetz – Fragen kostet nichts!“.

Daraufhin geschlossene Verträge über Mitnutzungen sind gemäß § 77d Abs. 4 TKG innerhalb von zwei Monaten nach deren Abschluss der Bundesnetzagentur zur Kenntnis zu geben. Hinsichtlich dieser Veröffentlichungspflicht hat die Bundesnetzagentur nunmehr einen „Leitfaden für die Übermittlung von Verträgen über Mitnutzungen öffentlicher Versorgungsnetze (§ 77d Abs. 4 TKG)“ veröffentlicht. Darin befasst sich mit verschiedenen potentiellen Fragstellungen. Im Einzelnen werden Antworten aus Sicht der Bundesnetzagentur zu folgenden Fragestellungen gegeben:

 

    1. Verpflichtung besteht aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage?
    2. Wer ist Verpflichteter?
    3. Welche Mitnutzungsverträge sind von § 77d Abs. 4 TKG umfasst?
    4. Zu welchem Zweck sollen die Mitnutzungsverträge an die Bundesnetzagentur übermittelt werden?
    5. Was muss an die Bundesnetzagentur übermittelt werden?
    6. Was geschieht mit den übermittelten Verträgen?
    7. Bis wann hat eine Übermittlung an die Bundesnetzagentur zu erfolgen?
    8. Kann die Frist zur Übermittlung im Einzelfall verlängert werden?
    9. Wie hat eine Übermittlung an die Bundesnetzagentur zu erfolgen?

Verstärkung gesucht – Rechtsanwälte (m/w) – Referendare (m/w)

14. Juli 2017 um 10:25 von

hoechpartner_FINAL

 

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