„Dortmunder Off-Peak“ am 31.05.2016, 18:00 Uhr

4. Mai 2016 um 17:01 von

 

 

 

 

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Jetzt noch Plätze sichern!

 

Liebe Mandanten, liebe Freunde der Kanzlei,

wir freuen uns, dass unsere Veranstaltungsreihe „Dortmunder Off-Peak“ bisher so großen Zuspruch gefunden hat, und laden Sie daher herzlich zur nächsten Veranstaltung am 31.05.2016, 18:00 Uhr in die bereits bekannte

Weingalerie Kaiserstraße – VinoVin

Kaiserstr. 77, 44135 Dortmund

ein. In gewohnt entspannter Atmosphäre wollen wir aktuelle Themen der Energiewirtschaft in persönlichen Gesprächen erörtern und vertiefen. Schwerpunkt dieser Veranstaltung wird, nachdem wir über die EEG-Novelle bereits diskutiert haben, die KWKG-Novelle sein. Wir freuen uns, für den einstimmenden Vortrag erneut Herrn Wolfdieter von Hesler von der RWE International SE als bekannten Fachexperten gewonnen zu haben. Für das leibliche Wohl ist im Rahmen einer Weinprobe gesorgt.

Zur Anmeldung schicken Sie uns bitte eine E-Mail an off-peak@hoech-partner.de.

Wir hoffen, dass auch diese Veranstaltung Ihr Interesse findet, und würden uns freuen, Sie am 31.05.2016 begrüßen zu dürfen. Gerne können Sie die Einladung bei Interesse an eine Kollegin oder einen Kollegen (auch aus den Fachabteilungen) weiterleiten.

 

Herzlichst,

Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau

25. April 2016 um 11:19 von

cover_evaluierung_des_gestuften_planungsSehr geehrte Damen und Herren,

auf die folgende „Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau“, an der auch Höch und Partner beteiligt sind, möchten wir Sie hinweisen:

„Das vom Umweltbundesamt (UBA) fachlich begleitete und vom Bundesumweltministerium (BMUB) im Rahmen des Umweltforschungsplans finanzierte Forschungsprojekt evaluiert das gestufte Planungs- und Genehmigungsverfahren der Übertragungsnetze anhand repräsentativer Fallstudien und analysiert das Spannungsverhältnis zwischen beschleunigenden Verfahrenselementen und dem Umweltschutz. Im Ergebnis werden daraus Verbesserungsvorschläge für die Politik abgeleitet. Aufbauend auf einer Analyse des nationalen Rechts und einem Blick in drei europäische Länder soll das Projekt anhand repräsentativer nationaler Netzausbauprojekte das Spannungsverhältnis zwischen beschleunigenden Verfahrenselementen und Umweltschutz evaluieren, und daraus Verbesserungsvorschläge für die Politik ableiten.“

Quelle: www.umweltbundesamt.de

Für weitere Details stehen wir gerne zur Verfügung.

Den Flyer zum Download finden Sie hier.

 

Mehr Geschwindigkeit für Glasfaser?

25. Februar 2016 um 21:52 von

NetzwerkkabelAm 27.01.2016 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) beschlossen. Damit soll die Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation umgesetzt werden, die bis zum 1. Januar 2016 in nationales Recht umzusetzen war.

Schon im Rahmen der „Digitalen Agenda“ wies die Kommission auf die Notwendigkeit hin, Maßnahmen zur Senkung der Kosten des Breitbandausbaus zu treffen. Dazu wurde den Mitgliedstaaten aufgegeben durch angemessene Planung und Koordinierung sowie die Verringerung der Verwaltungslasten zur Kostensenkung beizutragen. Insbesondere sollten die Mitgliedstaaten die gemeinsame Nutzung der physischen Infrastrukturen ermöglichen.

Diesem Anliegen trägt die Bundesregierung nunmehr Rechnung, indem sie durch ihren Entwurf die Senkung der Kosten für Hoch- und Tiefbauarbeiten in Angriff nimmt, auf die bis zu 80 Prozent der Investitionskosten entfallen.

Ineffizienzen sollen beim Infrastrukturausbau beseitigt und schon existierende passiver Netzinfrastrukturen genutzt werden. Im Einzelnen soll dies durch:

  • Ansprüche auf die Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen sowie die Koordinierung von Bauarbeiten,
  • die Herausbildung von vorhersehbaren Mitnutzungspreisen durch die Entscheidungen einer zentralen Streitbeilegungsstelle,
  • die Einrichtung einer zentralen Informationsstelle,
  • die Regelung zur Glasfasermitverlegung bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten an Verkehrswegen sowie bei der Erschließung von Neubaugebieten

erreicht werden.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch Änderungen der Regelungen der Wegerechte im Telekommunikationsgesetz, die ebenfalls einen schnellen, nachhaltigen und vor allem kostengünstigen Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze fördern. Dazu soll u.a. § 70 TKG neu gefasst werden. Der Entwurf dehnt einen etwaigen Mitbenutzungsanspruch über andere für die Aufnahme von Telekommunikationskabeln vorgesehenen Einrichtungen hinaus auf andere passive Netzinfrastrukturen öffentlicher Versorgungsnetzbetreiber aus. Darüber hinaus gestaltet der Entwurf die Zugangsvoraussetzungen und -modalitäten nunmehr explizit in den neu gefassten §§ 77d-g TKG aus. Diese regeln die Mitnutzung und den Umfang des Mitnutzungsanspruchs öffentlicher Versorgungsnetze, weiterhin die Einnahmen aus Mitnutzungen und etwaige Gründe für die Ablehnung und Versagung der Mitbenutzung.

Frohe Weihnachten!

23. Dezember 2015 um 12:11 von

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In eigener Sache: Höch und Partner zählt zu Deutschlands besten Wirtschaftskanzleien!

9. Oktober 2015 um 08:56 von

DSC_2487-1Vor ein paar Tagen ist die jährliche Focus-Spezialausgabe über Deutschlands Top-Anwälte erschienen. Unsere Kanzlei wird erneut unter den führenden Kanzleien im Energiewirtschaftsrecht aufgeführt. Das freut uns sehr.
Besonders stolz sind wir darauf, dass wir nach Hinweisen des Focus überproportional von unseren Mandanten empfohlen werden.
Das ist ein schöner Ansporn für die weitere Arbeit! Wir bedanken uns bei allen, die uns so positiv bewertet haben.