Änderung des EEG 2017 sowie Änderung des KWKG 2016
Am 25. November 2019 ist im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen verkündet worden. Damit erfährt das EEG 2017 seine neunte bzw. das KWKG 2016 seine siebte Änderung. Die Änderungen betreffen vor allem die Eigenversorgung bei KWK-Anlagen von mehr als 1 bis einschließlich 10 MW. Die Änderungen treten teilweise zum 1. Januar 2017 bzw. 1. Januar 2019 rückwirkend, grundsätzlich aber zum 26. November 2019 in Kraft.