2. ÄndG zum BEHG
Das 2. ÄndG zum BEHG ist im BGBl. Das Gesetz enthält u.a.
- die Verschiebung der Anhebung der CO2-Preise um ein Jahr (nicht jedoch des Beginns der Versteigerungsperiode),
- die Änderung der Verordnungsermächtigung zur Bemessung des CO2-Ausstoßes für biogene Einsatzstoffe, wonach nur noch „nachhaltige“ Bioeinsatzstoffe, „erneuerbare“ flüssige und gasförmige Einsatzstoffe und Klärschlamm mit dem Faktor Null bepreist werden sollen.
Hinweis: Das BGBl. enthält eine weitere Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes, nicht jedoch das Soforthilfegesetz! Wir bleiben dran.