Aufgrund des Corona-Virus ist weltweit eine Ausnahmesituation entstanden. Diese trifft – neben einhergehenden freiheitseinschränkenden Maßnahmen von Bürgern*innen – sämtliche unternehmenswirtschaftlichen Bereiche mit voller Härte. Auch in der Energiewirtschaft müssen sich beispielsweise Energieversorgungsunternehmen oder Anlagenbetreiber für erneuerbare Energien auf bisher unerwartete Schwierigkeiten einstellen.
Während Verbraucherzentralen von Energieversorgungsunternehmen den Verzicht auf Versorgungssperrungen für säumige Verbraucher fordern, hat die Bundesnetzagentur bereits Maßnahmen für laufende und künftige EE- und KWK-Ausschreibungen ergriffen, welche sie auf ihrer Webseite unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Ausschreibungen_node.html veröffentlicht hat. Die Maßnahmen betreffen dabei sowohl Unternehmen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, als auch potentielle neue Bieter. Mit den Maßnahmen sollen nach verkündetem Zuschlag insbesondere Verlängerungen von Realisierungs- und Pönalfristen nunmehr formlos möglich sein.
Des Weiteren ist eine Veränderung des Stromverbrauchs zu verzeichnen. Der Energieabsatz in Deutschland und anderen europäischen Ländern ist zum Teil deutlich gesunken. An den Großmärkten sind die Preise für Energie gefallen. Die Automobilindustrie hat ihre Produktion temporär eingestellt, wobei weitere Industriebetriebe folgen dürften. Restaurants, Einzelhändler und Hotels haben ihre Betriebe bereits geschlossen oder stehen kurz davor. Leicht ansteigen wird wohl der Energieverbrauch der privaten Haushalte aufgrund der längeren Aufenthaltsdauern.
Es bleibt letztlich abzuwarten, welche weiteren, jetzt nicht abzuschätzenden Folgen die Corona-Pandemie mit sich bringen wird. Wir von Höch und Partner wünschen in diesem Zusammenhang jedenfalls allen Lesern und Leserinnen unserer Blogs (sowie allen Anderen auch) weiterhin beste Gesundheit und eine baldige Rückkehr in den „normalen Alltag“.