Elektromobilitätsgesetz durch Bundesrat gebilligt
Das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge Elektromobilitätsgesetz (EmoG) steht unmittelbar bevor. Die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten wird in Kürze erfolgen. Die Billigung durch den Bundesrat erfolgte am 27.03.2015.
Zweck des Gesetzes ist nach der Gesetzesbegründung die Förderung der Elektromobilität durch Schaffung spezieller Vorrangregelungen für Elektrofahrzeuge. Dazu werden die Landesbehörden ermächtigt, für elektrisch betriebene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum Parkbevorrechtigungen und Parkgebührenbefreiungen sowie Erlaubnisse zur Nutzung von Bus- und Taxispuren zu schaffen.
Die Bundesregierung sieht in dem Gesetz einen Baustein, den gesteckten Klimazielen ein Stück näher zu kommen. Inwieweit das Gesetz einen Beitrag zur Stärkung des Absatzes von Elektrofahrzeugen leisten wird, bleibt allerdings abzuwarten.