Bodenschutz in Planung und Ausführung im Erdkabelbau…

13. September 2018 um 11:08 von

farmland-801817_1280… So lautete der Titel eines Expertenworkshops, den die Fachhochschule Südwestfalen und die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn am 12.09.2018 in Soest im Rahmen eines Forschungsprojektes („Erstellung eines Konzeptes zur Umsetzung des Bodenschutzes in Planung und Ausführung von Maßnahmen sowie bei der Rekultivierung von Böden im Erdkabelbau“) veranstaltet haben.

Durch die steigende Anzahl an Erdkabeltrassen erhöht sich automatisch auch die Belastung für die Böden. Welche Folgen sich daraus für die Planung, den Bodenschutz und die Rekultivierung ergeben, ist noch nicht abschließend geklärt. Die beiden Hochschulen haben sich mit dem Forschungsvorhaben deswegen zum Ziel gesetzt, „Konzepte für einen effizienten Planungsprozess im Hinblick auf die Anforderungen des Bodenschutzes“ zu erarbeiten. Konkretes Ziel des Workshops war die Entwicklung eines „Bewertungsrahmens zur Evaluation einer Auswahl von Erdkabel- und Leitungsinfrastrukturprojekten“.

Höch und Partner hatte die Gelegenheit, mit Experten darüber zu diskutieren, welche Auswirkungen sich durch die stärkere Inanspruchnahme der Böden auf die Planungsverfahren, insbesondere auf die Bundesfachplaung und die Planfeststellung, ergeben. Dabei wurden unter anderem Fragstellugnen behandelt, ob bereits bundesweit eine ausreichende Datengrundlage bzgl. der unterschiedlichen Böden existiert, ob und wie bei der Alternativenprüfung innerhalb der Umweltprüfung unterschiedliche Böden berücksichtigt werden (müssen) und wie zukünftig die Kompensation für und die Rekultivierung von in Anspruch genommenen Flächen erfolgen kann. Die Diskussionen der verschiedenen Branchenvertreter haben gezeigt, dass es hier noch einigen Gesprächsbedarf gibt. Man darf auf den Fortgang des Forschungsvorhabens und auf die Ergebnisse gespannt sein.

Studie zur Auswirkung der Beschleunigung im Netzausbau auf den Umweltschutz

3. September 2018 um 09:44 von

solar-cells-191689_640„Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau im Hinblick auf seine Wirksamkeit für den Umweltschutz – juristisch, planerisch, technisch“ (FKZ 3715 41 114 0) – so der komplexe Name für ein nicht minder komplexes Projekt, welches Höch und  Partner aktuell gemeinsam mit Hitschfeld Büro für strategische Beratung GmbH und SWECO für das Umweltbundesamt (UBA) vorlegt.

Die Studie wird vom Umweltbundesamt demnächst veröffentlicht und auf der Tagung „Wissenschaftsdialog 2018“ der Bundesnetzagentur am 20. und 21.September in Bonn vorgestellt.

Weitere Details können Sie bereits jetzt auf der Internetseite von Hitschfeld Büro für strategische Beratung GmbH nachlesen.

 

Ausstieg aus konventionellem und Einstieg in klimaneutrales Gas und Öl?

14. Februar 2018 um 11:36 von

20180213_144753Die Thinktanks „Agora Energiewende“ und „Agora Verkehrswende“ luden am 13.02.2018 zum Thema „Die Zukunft strombasierter Brennstoffe“ nach Berlin ein:

Über 300 Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik nahmen an der Veranstaltung teil, bei der über die Verwendung, Kosten und Nachhaltigkeit strombasierter Brennstoffe vorgetragen und diskutiert wurde.

Mit Strom aus Erneuerbaren Energien lassen sich klimaneutrales Gas und Öl herstellen. Diese synthetischen Brennstoffe können eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung von Chemie, Industrie und Teilen des Verkehrs spielen und stellen eine Ergänzung zu den energieeffizienteren direkt-erneuerbaren und direkt-elektrischen Dekarbonisierungsansätzen dar.

Die beiden Agoren stellten klar: „Wir brauchen einen Öl- und Gaskonsens, der den Ausstieg aus den Fossilen festlegt. Es müsse Einigkeit darüber bestehen (1.) welche Kapazitäten strombasierter Brennstoffe benötigt werden um welche Klimaziele zu erreichen, (2.) wie die im Vergleich zu konventionellen Brennstoffen (noch) teuren synthetischen Brennstoffe in den Markt eingeführt werden können (geeignete Anreizinstrumente) und (3.) welche Nachhaltigkeitsregeln benötigt werden, um den Einstieg in synthetische Brennstoffe zu ermöglichen.“

Eine Studie zu den zukünftigen Kosten strombasierter synthetischer Brennstoffe ist abrufbar unter: https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/die-zukuenftigen-kosten-strombasierter-synthetischer-brennstoffe/

E-World 2018

8. Februar 2018 um 17:21 von

MesseSmart City, E-Mobility, Digitalisierung und Co. Auch dieses Jahr war die E-World wieder spannend, informativ und einen Besuch wert.

Vielen Dank auch für die netten Gespräche! Wir sehen uns im nächsten Jahr!

 

EU-Kommission genehmigt EEG-Entlastung von Bestandsanlagen zur Eigenversorgung – KWK-Neuanlagen verlieren hingegen ab 1.1.2018 zunächst ihre Privilegierung

19. Dezember 2017 um 17:59 von

money-73341_640Die Europäische Kommission hat heute eine beihilferechtliche Genehmigung gegenüber der Bundesregierung erteilt, die mehrere Befreiungen bzw. Ermäßigungen für verschiedene Anlagen zur Elektrizitäts-Eigenversorgung genehmigt.

Konkret hat die EU-Kommission heute die Befreiungen bzw. Ermäßigungen der EEG-Umlage für Bestandsanlagen zur Eigenversorgung (d.h. Inbetriebnahme vor August 2014) genehmigt sowie für neue Eigenversorgungsanlagen (d.h. Inbetriebnahme seit August 2014) die erneuerbare Energien nutzen und schließlich für kleine Anlagen zur Eigenversorgung. Für diese Anlagen existierte eine geltende beihilferechtliche Genehmigung. Diese läuft zum Ende des Jahres aus, so dass ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich war.

KWK-Neuanlagen, die seit dem 1.8.2014 in Betrieb genommen wurden, sind hingegen nicht von der Genehmigungsentscheidung erfasst. Die Regelung für die Begrenzung der EEG-Umlage auf 40% für KWK-Neuanlagen endet damit zum 31.12.2017, da am 31.12.2017 die bestehende beihilferechtliche Genehmigung für diese Anlagen endet. Für die betroffenen Anlagen wird damit ab dem 1.1.2018 die volle EEG-Umlage fällig. Das Bundeswirtschaftsministerium strebt eine Neuregelung für KWK-Neuanlagen an. Eine solche Neuregelung bedeutet eine gesetzliche Neuregelung und Anpassung des EEG, die dann erst im kommenden Jahr erfolgen kann. Auch muss eine solche gesetzliche Änderung dann wiederum von der EU-Kommission genehmigt werden. Ob bei einer solchen gesetzlichen Neuregelung auch ein rückwirkendes Inkrafttreten ab 1.1.2018 möglich ist, muss im weiteren Prozess erst noch zwischen Bundeswirtschaftsministerium und EU-Kommission abgestimmt werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website der EU-Kommission: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5366_en.htm sowie auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums: http://www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Medienraum/medienraum.html

Im Einzelnen:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz beinhaltet verschiedene Privilegierungen hinsichtlich der Höhe der zu leistenden EEG-Umlage für Strom-Eigenversorger. Diese Regelungen waren bis zum 31.12.2017 beihilferechtlich genehmigt. Für einen Großteil der Bestimmungen hat die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung heute erneut erteilt.

  • Bestandsanlagen: Für Bestandsanlagen zur Eigenversorgung gilt weiterhin die vollständige Befreiung von der EEG-Umlage.
  • Modernisierung von Bestandsanlagen: Nach einer Modernisierung fällt bei Bestandsanlagen ab 2018 20% der EEG-Umlage an; bei einer Umstellung von Kohle auf klimafreundlichere Energieträger bleibt es sogar bei der vollständigen Befreiung. In voller Höhe ist die Umlage zu zahlen, wenn die Kapazität der Anlage erweitert wird und nicht nur modernisiert wird.
  • Weitere Bestandsschutzregelungen: Auch die Regelung zur Rechtsnachfolge bei Bestandsanlagen (§ 61f EEG), die Bestandsschutzregelung für Scheibenpachtmodelle (§ 104 Abs. 4 EEG) und den Bestandsschutz für Anfahrts- und Stillstandsstrom in Kraftwerken (§ 104 Abs. 6 EEG) wurden genehmigt.
  • Neue erneuerbare Eigenversorgungsanlagen (d.h. Aufnahme des Betriebs seit August 2014): Ebenfalls entlastet bleiben Neuanlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen (§ 61b Nr. 1 EEG). Hiervon profitieren vor allem viele Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Für diese Anlagen hat die Kommission die Befreiungen und Ermäßigungen nicht als EU-Beihilfe erachtet.
  • Neue kleine Anlagen zur Eigenversorgung: Neue kleine Anlagen zur Eigenversorgung mit einer Leistung von bis zu 10 kW sind ebenfalls weiterhin befreit. Die EU-Kommission hat diese Regelung nicht als Beihilfe eingeordnet, weil sie unter die Geringfügigkeitsschwelle fällt.

Für KWK-Neuanlagen, die seit dem 1.8.2014 in Betrieb genommen wurden, wurde hingegen keine neue Genehmigungsentscheidung getroffen. Damit endet die Privilegierung für diese Anlagen zum 31.12.2017. Statt bislang nur 40%, ist ab dem 1.1.2018 zunächst die volle EEG-Umlage zu zahlen. Es dürfte sich hierbei um über rund 10 000 KWK-Anlagen handeln, die seit dem 1.8.2014 in Betrieb gegangen sind.