Vorschriften zur Energiebesteuerung nicht mehr zeitgemäß
Die Europäische Kommission kommt in ihrer am 12.09.2019 vorgelegten Bewertung zu dem Ergebnis, dass die seit 2003 geltenden EU-Vorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen nicht mehr zeitgemäß sind. Weder spiegele die Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen aus 2003 den aktuellen Mix an Energieprodukten auf dem Markt der EU wider, noch gebe es einen Zusammenhang zwischen den Mindeststeuersätzen für Kraftstoffe und deren Energiegehalt und CO²-Emissionen.
Die EU-Kommission hatte bereits 2011 eine Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie vorgeschlagen. Der Entwurf scheiterte jedoch am Widerstand des Rates der Mitgliedstaaten, weil Entscheidungen im Bereich Steuern die Einstimmigkeit der EU-Länder erfordern. Die Behörde verwies nun erneut auf ihre Forderung, bei Steuerentscheidungen im Energie-Sektor Mehrheitsbeschlüsse einzuführen.