Am 25. November 2019 ist im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen verkündet worden. Damit erfährt das EEG 2017 seine neunte bzw. das KWKG 2016 seine siebte Änderung. Die Änderungen betreffen vor allem die Eigenversorgung bei KWK-Anlagen von mehr als 1 bis einschließlich 10 MW. Die Änderungen treten teilweise zum 1. Januar 2017 bzw. 1. Januar 2019 rückwirkend, grundsätzlich aber zum 26. November 2019 in Kraft.
Mit Gesetz vom 22.06.2019 hat der Gesetzgeber die Befreiung nach dem Stromsteuergesetz neu geregelt. Er hat dabei insbesondere nach dem neu gefassten § 9 Abs. 4 StromStG wesentlich mehr Stromsteuerbefreiungen bzw. -vergünstigungen als früher unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt. Dieser Vorbehalt ist gegenüber der früheren Gesetzesfassung deutlich ausgeweitet worden.
Zugleich hat der Gesetzgeber
in einer Übergangsregelung angeordnet, dass die erforderliche Erlaubnis ab
Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.07.2019 widerruflich als erteilt gilt, wenn
der Antrag auf Erlaubnis bis zum 31.12.2019 nachgereicht wird.
Damit besteht für alle Betroffenen ein
unmittelbarer Handlungsbedarf, zur Meidung von Steuernachteilen bis zum
Jahresende den gebotenen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zu stellen. Das
entsprechende Formular findet sich im Internet unter www.zoll.de.
Einmal mehr hat sich unser Kooperationspartner Hitschfeld Büro für strategische Beratung GmbH mit den Chancen und Grenzen von Bürgerbeteiligung auseinandergesetzt. Eine Zusammenfassung von Uwe Hitschfeld:
„Mehr Formen der politischen Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern haben sich heute fast alle politischen Akteure auf die Fahnen geschrieben. Die Bandbreite der befürworteten Verfahren und Gegenstände ist dabei sehr groß.
Aber führen die viele Beteiligungsformen der modernen Demokratie wirklich zu mehr Vertrauen? Gemeinsam mit Prof. Dr. Astrid Lorenz und Prof. Dr. Christian Hoffmann (beide Universität Leipzig) stellt sich Uwe Hitschfeld diese Frage in seinem Beitrag für die EnBW-Stiftung Energie & Klimaschutz.
Ihr Gastbeitrag „Chancen und Grenzen der Ausweitung von Angeboten politischer Partizipation in Deutschland“ ist Teil der demnächst bei Springer VS erscheinenden Buchveröffentlichung „Partizipation für alle und alles? – Fallstricke, Grenzen und Möglichkeiten“. Vorab zugänglich ist der Beitrag über die Plattform der Stiftung Energie & Klimaschutz.“
Wir freuen uns, auch dieses Jahr wieder mit unseren Standorten in Dortmund und Berlin als eine der renommierten Kanzleien im Energiewirtschaftsrecht in das JUVE-Handbuch 2019/2020 aufgenommen worden zu sein. Wir bedanken uns bei unseren Mandanten und auch Kollegen für die Unterstützung und die Bereitschaft, gegenüber der JUVE-Redaktion unsere Expertise und unsere Arbeitsweise hervorzuheben. Wir werden alles daran setzen, das Leistungsniveau zu halten und weiter zu steigern.
Um ihr Ziel der Schaffung einer Infrastruktur für die Elektromobilität zu erreichen, erarbeitet die Bundesregierung derzeit unter Einbeziehung von Vertretern der Industrie, Netzbetreibern und Verbraucherverbänden einen „Masterplan Ladeinfrastruktur“. Der „Masterplan Ladeinfrastruktur“ wurde von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegt und befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung.
Ziel ist es, bis zum Jahr 2023 mehr als drei Mrd. Euro in die Tank- und Ladeinfrastruktur für PKW und LKW mit CO2-freien Antrieben zu investieren. Im Jahr 2020 soll erstmals ein zusätzlicher Betrag von 50 Mio. Euro für private Lademöglichkeiten bereitgestellt werden. Außerdem soll zur Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen für einen beschleunigten Aufbau der Ladeinfrastruktur eine Nationale Leitstelle gegründet werden.
Anlässlich einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion erklärte die Bundesregierung die Hintergründe des „Masterplans Ladeinfrastruktur“. Bei PKW müssten in großem Umfang elektrische Antriebstechnologien eingesetzt werden, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Nutzer würden sich für elektronisch betriebene PKW aber nur dann entscheiden, wenn eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur existiere.
Die
Bundesregierung plane jedoch keine Einführung eines eigenen Stromnetzes für Ladesäulen.
Ein zweites Stromnetz sei neben dem regulären Stromnetz nicht zweckdienlich und
würde zudem zu hohen zusätzlichen Kosten für die Nutzer führen.