E-World

9. Februar 2017 um 11:25 von

DSC_0046Gestern ein kurzer Besuch auf der E-World 2017 – Zeit für Gespräche, neue Kontakte und Diskussionen über aktuelle Themen. Im Fokus ganz klar Energieeffizienz, Digitalisierung und Smart-Meter-Rollout. Die längste Schlange gefühlt dann aber doch am Waffelstand.

Wir wünschen allen Besuchern einen spannenden letzten Tag der Messe!

Los geht’s!

3. Januar 2017 um 12:59 von

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In eigner Sache: Höch und Partner auch bei Facebook

29. November 2016 um 12:55 von

DSC_2487-1Liebe Mandantinnen und Mandanten,

liebe Freundinnen und Freunde der Kanzlei,

 

wir freuen uns, Ihnen den Start unserer Facebook-Seite bekannt geben zu können. Verfolgen Sie unsere Tätigkeiten und nehmen gern daran teil.

 

https://www.facebook.com/H%C3%B6ch-und-Partner-Rechtsanw%C3%A4lte-1017006021761429/

 

Care-Energy – Nächster Schritt in der gerichtlichen Aufarbeitung

5. August 2016 um 14:52 von

Das OLG Hamburg hat im Juli erneut entschieden, dass bei einer „nur auf dem Papier“ konstruierten sog. Nutzenergie-Versorgung EEG-Umlage anfällt. Letztverbraucherlieferant im Sinne des EEG sei bei dem von der Care-Energy-Gruppe etablierten Geschäftsmodell, bezogen auf den Zeitraum bis zum 31. Juli 2014, nur und gerade die heutige Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG („Expertos“). Hierbei handelt es sich um die ehemalige Care-Energie Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG, die früher auch schon unter der Firma mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG aufgetreten ist.

In drei parallelen Urteilen vom 5. Juli 2016 (9 U 156/15, 157/15 und 158/15) hat das OLG Hamburg seine diesbezügliche frühere Rechtsprechung vom 12.08.2014 (9 U 119/13 = REE 2014, 164) nunmehr bestätigt. In den Urteilsbegründungen finden sich u.a. Parallelen zu dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Juni 2015 (VI‑3 Kart 190/14 (V)), in welchem die Expertos bereits als Letztverbraucherlieferant im Sinne von § 5 EnWG identifiziert worden war. Das OLG Hamburg hat jeweils die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Die Urteile vom 5. Juli 2016 behandeln auch ausführlich die Frage, ob das System der EEG-Umlage gegen europäisches Primärrecht verstößt. Im Ergebnis hat das OLG Hamburg diese Frage verneint mit dem zentralen Argument, dass mangels europarechtlicher Harmonisierung die nationale Ökostromförderung – insoweit im Einklang mit der Åland-Entscheidung des EuGH vom 1. Juli 2014 (C‑573/12) – auf inländische EEG-Anlagenbetreiber beschränkt werden dürfe.

Nicht zuletzt wegen dieser europarechtlichen Implikation ist eine mögliche Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs mit Spannung zu erwarten.

In eigener Sache: Stellenausschreibung

27. Mai 2016 um 15:51 von

DSC_2487-1Wir betreuen vorwiegend große und mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Energierechts. Durch unsere Expertise in diesem Rechtsgebiet haben wir uns im Markt nachhaltig positioniert und zählen zu den im JUVE-Handbuch empfohlenen Kanzleien im Energierecht. Da wir weiter wachsen wollen, suchen wir zur Verstärkung unseres Teams engagierte

 Rechtsanwälte (w/m).

 Sie sind engagiert, verfügen gerne über Prädikatsexamina und bestenfalls Erfahrungen im Energierecht? Dann sind Sie bei uns richtig. Sie erwartet eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem hoch motivierten Team und ein spannendes Aufgabenfeld, das die eigenständige Beratung, Betreuung und Vertretung unserer Mandanten umfasst.

Näheres zu unserem Kanzleiprofil und unserer Arbeitsphilosophie erfahren Sie auf unserer Homepage www.hoech-partner.de.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung – gerne per E-Mail – bitte an:

 

Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

z.H. RA Marc-Stefan Göge, LL.M.

Wittekindstraße 30 ∙ 44139 Dortmund

E-Mail: bewerbung@hoech-partner.de

 

Stellenanzeige 2016-05