In eigner Sache: Höch und Partner auch bei Facebook

29. November 2016 um 12:55 von

DSC_2487-1Liebe Mandantinnen und Mandanten,

liebe Freundinnen und Freunde der Kanzlei,

 

wir freuen uns, Ihnen den Start unserer Facebook-Seite bekannt geben zu können. Verfolgen Sie unsere Tätigkeiten und nehmen gern daran teil.

 

https://www.facebook.com/H%C3%B6ch-und-Partner-Rechtsanw%C3%A4lte-1017006021761429/

 

Care-Energy – Nächster Schritt in der gerichtlichen Aufarbeitung

5. August 2016 um 14:52 von

Das OLG Hamburg hat im Juli erneut entschieden, dass bei einer „nur auf dem Papier“ konstruierten sog. Nutzenergie-Versorgung EEG-Umlage anfällt. Letztverbraucherlieferant im Sinne des EEG sei bei dem von der Care-Energy-Gruppe etablierten Geschäftsmodell, bezogen auf den Zeitraum bis zum 31. Juli 2014, nur und gerade die heutige Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG („Expertos“). Hierbei handelt es sich um die ehemalige Care-Energie Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG, die früher auch schon unter der Firma mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co. KG aufgetreten ist.

In drei parallelen Urteilen vom 5. Juli 2016 (9 U 156/15, 157/15 und 158/15) hat das OLG Hamburg seine diesbezügliche frühere Rechtsprechung vom 12.08.2014 (9 U 119/13 = REE 2014, 164) nunmehr bestätigt. In den Urteilsbegründungen finden sich u.a. Parallelen zu dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Juni 2015 (VI‑3 Kart 190/14 (V)), in welchem die Expertos bereits als Letztverbraucherlieferant im Sinne von § 5 EnWG identifiziert worden war. Das OLG Hamburg hat jeweils die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Die Urteile vom 5. Juli 2016 behandeln auch ausführlich die Frage, ob das System der EEG-Umlage gegen europäisches Primärrecht verstößt. Im Ergebnis hat das OLG Hamburg diese Frage verneint mit dem zentralen Argument, dass mangels europarechtlicher Harmonisierung die nationale Ökostromförderung – insoweit im Einklang mit der Åland-Entscheidung des EuGH vom 1. Juli 2014 (C‑573/12) – auf inländische EEG-Anlagenbetreiber beschränkt werden dürfe.

Nicht zuletzt wegen dieser europarechtlichen Implikation ist eine mögliche Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs mit Spannung zu erwarten.

In eigener Sache: Stellenausschreibung

27. Mai 2016 um 15:51 von

DSC_2487-1Wir betreuen vorwiegend große und mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Energierechts. Durch unsere Expertise in diesem Rechtsgebiet haben wir uns im Markt nachhaltig positioniert und zählen zu den im JUVE-Handbuch empfohlenen Kanzleien im Energierecht. Da wir weiter wachsen wollen, suchen wir zur Verstärkung unseres Teams engagierte

 Rechtsanwälte (w/m).

 Sie sind engagiert, verfügen gerne über Prädikatsexamina und bestenfalls Erfahrungen im Energierecht? Dann sind Sie bei uns richtig. Sie erwartet eine angenehme Arbeitsatmosphäre in einem hoch motivierten Team und ein spannendes Aufgabenfeld, das die eigenständige Beratung, Betreuung und Vertretung unserer Mandanten umfasst.

Näheres zu unserem Kanzleiprofil und unserer Arbeitsphilosophie erfahren Sie auf unserer Homepage www.hoech-partner.de.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie Ihre Bewerbung – gerne per E-Mail – bitte an:

 

Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

z.H. RA Marc-Stefan Göge, LL.M.

Wittekindstraße 30 ∙ 44139 Dortmund

E-Mail: bewerbung@hoech-partner.de

 

Stellenanzeige 2016-05

„Dortmunder Off-Peak“ am 31.05.2016, 18:00 Uhr

4. Mai 2016 um 17:01 von

 

 

 

 

DSC_2487-1

Jetzt noch Plätze sichern!

 

Liebe Mandanten, liebe Freunde der Kanzlei,

wir freuen uns, dass unsere Veranstaltungsreihe „Dortmunder Off-Peak“ bisher so großen Zuspruch gefunden hat, und laden Sie daher herzlich zur nächsten Veranstaltung am 31.05.2016, 18:00 Uhr in die bereits bekannte

Weingalerie Kaiserstraße – VinoVin

Kaiserstr. 77, 44135 Dortmund

ein. In gewohnt entspannter Atmosphäre wollen wir aktuelle Themen der Energiewirtschaft in persönlichen Gesprächen erörtern und vertiefen. Schwerpunkt dieser Veranstaltung wird, nachdem wir über die EEG-Novelle bereits diskutiert haben, die KWKG-Novelle sein. Wir freuen uns, für den einstimmenden Vortrag erneut Herrn Wolfdieter von Hesler von der RWE International SE als bekannten Fachexperten gewonnen zu haben. Für das leibliche Wohl ist im Rahmen einer Weinprobe gesorgt.

Zur Anmeldung schicken Sie uns bitte eine E-Mail an off-peak@hoech-partner.de.

Wir hoffen, dass auch diese Veranstaltung Ihr Interesse findet, und würden uns freuen, Sie am 31.05.2016 begrüßen zu dürfen. Gerne können Sie die Einladung bei Interesse an eine Kollegin oder einen Kollegen (auch aus den Fachabteilungen) weiterleiten.

 

Herzlichst,

Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau

25. April 2016 um 11:19 von

cover_evaluierung_des_gestuften_planungsSehr geehrte Damen und Herren,

auf die folgende „Evaluierung des gestuften Planungs- und Genehmigungsverfahrens Stromnetzausbau“, an der auch Höch und Partner beteiligt sind, möchten wir Sie hinweisen:

„Das vom Umweltbundesamt (UBA) fachlich begleitete und vom Bundesumweltministerium (BMUB) im Rahmen des Umweltforschungsplans finanzierte Forschungsprojekt evaluiert das gestufte Planungs- und Genehmigungsverfahren der Übertragungsnetze anhand repräsentativer Fallstudien und analysiert das Spannungsverhältnis zwischen beschleunigenden Verfahrenselementen und dem Umweltschutz. Im Ergebnis werden daraus Verbesserungsvorschläge für die Politik abgeleitet. Aufbauend auf einer Analyse des nationalen Rechts und einem Blick in drei europäische Länder soll das Projekt anhand repräsentativer nationaler Netzausbauprojekte das Spannungsverhältnis zwischen beschleunigenden Verfahrenselementen und Umweltschutz evaluieren, und daraus Verbesserungsvorschläge für die Politik ableiten.“

Quelle: www.umweltbundesamt.de

Für weitere Details stehen wir gerne zur Verfügung.

Den Flyer zum Download finden Sie hier.