TelDaFax-Insolvenz: Anfechtungen gehen weiter
Auch im neuen Jahr erhalten Netzbetreiber unverändert Schreiben, mit denen der Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe, Dr. Biner Bähr, Zahlungen der insolventen TelDaFax-Gesellschaften im Zusammenhang mit der Belieferung von Endkunden mit Strom und Gas anficht.
Da eine Anfechtung kongruenter oder inkongruenter Deckung (§§ 130, 131 InsO) nur bis zu 3 Monate vor Stellung des Insolvenzantrages zurückreicht, wird die Anfechtung vielfach auf Tatbestände gestützt, die es ermöglichen, auch länger zurückliegende Zahlungen herauszuverlangen.
In einer Konstellation argumentiert der Insolvenzverwalter, die Zahlung einer TelDaFax-Gesellschaft für eine Schwestergesellschaft sei rechtsgrundlos und damit unentgeltlich erfolgt. Die sog. Schenkungsanfechtung (§ 134 InsO) ermöglicht es im Erfolgsfalle, Sach- oder Geldleistungen des Schuldners wieder zur Masse zu ziehen, die bis zu 4 Jahre vor dem Eröffnungsantrag erfolgt sind. Bei dieser Art der Anfechtung kommt es maßgeblich darauf an, ob erstens tatsächlich eine unentgeltliche Leistung vorliegt und zweitens der Anfechtungsgegner (noch) bereichert ist. (…)