Bundeskabinett beschließt Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Am 23.10.2019 hat das Bundeskabinett nunmehr das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen.
Eines der wesentlichen Ziele des Gesetzes ist es, den bisherigen Rechtsrahmen zu entbürokratisieren und zu vereinfachen. Unter anderem werden die Bestimmungen über die Gebäudeeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien in einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst. Darüber hinaus soll über das „Modellgebäudeverfahren“ ein Nachweisverfahren ermöglicht werden, das ohne Berechnungen auskommt.
Ferner sollen neben der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden auch Eckpunkte aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt werden. Dies betrifft unter anderem auch die diskutierten Regelungen zum befristeten Einbau von Ölheizungen.
Schließlich enthält das Gesetz Fördertatbestände für energetisch besonders hochwertige Neubau- und Sanierungsvorhaben, speziell auch beim Heizungstausch.